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KOSTENDECKUNG DURCH DIE PFLEGEKASSE

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Wie erfolgt die Abrechnung mit den Pflegekassen?

Bei der Betreuung steht der Mensch im Mittelpunkt und unser Ziel ist es, ihn im Alltag zu unterstützen und seine Lebensqualität zu steigern. Dabei spielt der Kostenfaktor eine zentrale Rolle. Wenn Sie die Dienste eines zugelassenen Betreuungsdienstes in Anspruch nehmen möchten, übernimmt die Pflegekasse je nach Pflegegrad diese Kosten.

Sie wünschen eine Beratung? Rufen Sie uns gerne an, unter 05731 / 4961080

Die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme

Pflegegeld

Bei der Betreuung durch Angehörige hängt die Höhe des Pflegegeldes von dem Pflegegrad der zu betreuenden Person ab. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Pflegegeld, das direkt von der Pflegekasse gezahlt wird.

Kombinationsleistungen und Pflegesachleistungen

Wenn Sie zusätzlich zur von Ihnen privat erbrachten Pflegeleistung und Betreuung die Unterstützung von ZUHAUSE ALT WERDEN GmbH in Anspruch nehmen möchten, stellt die Pflegekasse sogenannte Kombinationsleistungen zur Verfügung. In diesem Fall rechnet die ZUHAUSE ALT WERDEN GmbH direkt mit den Pflegekassen ab. Falls das zur Verfügung gestellte Budget nicht vollständig ausgeschöpft wird, wird das Pflegegeld entsprechend anteilig ausgezahlt.

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Nutzen Sie Ihren Anspruch durch die Pflegekasse!

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Zusätzliche Möglichkeiten der Unterstützung

Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege

Um die Nutzung zu vereinfachen, gibt es seit dem 1. Juli 2025 keinen separaten Leistungsbetrag mehr für die Verhinderungspflege. Stattdessen wurden die Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem einheitlichen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengeführt. Dieser Betrag, der unabhängig vom Pflegegrad gleich hoch ist, ermöglicht es Ihnen, die Mittel frei zwischen den beiden Leistungen aufzuteilen. Da die Umstellung mitten im Jahr 2025 erfolgte, basiert der gemeinsame Betrag auf den Summen der zuvor gültigen Einzelleistungen und stellt keine zusätzliche Leistung dar.

Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf 131,00 € monatlich für Betreuungs- und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkäufe, Arztbesuche und Freizeitgestaltung. Dieser Betrag kann nicht ausgezahlt werden, kann aber von uns abgerechnet werden. Wenn Sie Rechnungen von ZUHAUSE ALT WERDEN GmbH privat bezahlen, können die Kosten auch von der Einkommenssteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden.

Nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend zurück.

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