KOSTENDECKUNG DURCH DIE PFLEGEKASSE
Wie erfolgt die Abrechnung mit den Pflegekassen?
Bei der Betreuung steht der Mensch im Mittelpunkt und unser Ziel ist es, ihn im Alltag zu unterstützen und seine Lebensqualität zu steigern. Dabei spielt der Kostenfaktor eine zentrale Rolle. Wenn Sie die Dienste eines zugelassenen Betreuungsdienstes in Anspruch nehmen möchten, übernimmt die Pflegekasse je nach Pflegegrad diese Kosten.
Sie wünschen eine Beratung? Rufen Sie uns gerne an, unter 05731 / 4961080
Die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme
Pflegegeld
Bei der Betreuung durch Angehörige hängt die Höhe des Pflegegeldes von dem Pflegegrad der zu betreuenden Person ab. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Pflegegeld, das direkt von der Pflegekasse gezahlt wird.
Kombinationsleistungen und Pflegesachleistungen
Wenn Sie zusätzlich zur von Ihnen privat erbrachten Pflegeleistung und Betreuung die Unterstützung von ZUHAUSE ALT WERDEN GmbH in Anspruch nehmen möchten, stellt die Pflegekasse sogenannte Kombinationsleistungen zur Verfügung. In diesem Fall rechnet die ZUHAUSE ALT WERDEN GmbH direkt mit den Pflegekassen ab. Falls das zur Verfügung gestellte Budget nicht vollständig ausgeschöpft wird, wird das Pflegegeld entsprechend anteilig ausgezahlt.
Nutzen Sie Ihren Anspruch durch die Pflegekasse!
Zusätzliche Möglichkeiten der Unterstützung
Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige stundenweise Entlastung und Unterstützung benötigen, kann der Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Leistungen in Anspruch nehmen.
Kurzzeitpflege
Falls keine Unterbringung in einer stationären Einrichtung für Kurzzeitpflege erforderlich ist, kann die Hälfte des Budgets (806,00 € pro Jahr) in Verhinderungspflege umgewandelt werden (bis zu max. 2.418,00 € pro Jahr). Dieses Budget steht dann zur Verfügung, um die Angehörigen durch einen Betreuungsdienst wie beispielsweise ZUHAUSE ALT WERDEN GmbH zu entlasten.
Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf 125,00 € monatlich für Betreuungs- und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkäufe, Arztbesuche und Freizeitgestaltung. Dieser Betrag kann nicht ausgezahlt werden, kann aber von einem Betreuungs- und Pflegedienst wie ZUHAUSE ALT WERDEN GmbH abgerechnet werden. Wenn Sie Rechnungen von ZUHAUSE ALT WERDEN GmbH privat bezahlen, können die Kosten auch von der Einkommenssteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden.
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